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Finanzdokumente

Pars Lingua Übersetzungsdienst - Beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente ins Deutsche

Unser Fachteam bei Pars Lingua widmet sich der professionellen und beglaubigten Übersetzung iranischer Dokumente ins Deutsche. Insbesondere im Bereich der Finanz- und Rechtsdokumente bieten wir zuverlässige und seriöse Dienstleistungen an. Als erstes Übersetzungszentrum für offizielle persische Dokumente in Deutschland ermöglichen wir Ihnen den vollen Zugriff auf unsere beglaubigten Übersetzungsdienste online.

Bei Pars Lingua nutzen wir fortschrittliche Technologie, um Ihnen Online-Services anzubieten. Sie können Ihre Dokumente ganz einfach als PDF-Dateien hochladen, ein individuelles Angebot erhalten und die Übersetzungsanfrage online abschicken, um den Übersetzungsprozess zu starten.

Wir übertragen alle Details und wichtigen Informationen in Ihren Dokumenten sorgfältig und präzise während des Übersetzungsprozesses. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist eine unserer wichtigsten Prioritäten bei beglaubigten Übersetzungen bei Pars Lingua. Dies bedeutet, dass wir Ihre Dokumente schnell, genau und vertrauenswürdig gemäß den strengen Datenschutzbestimmungen bearbeiten.

Pars Lingua verfügt über ein Team von spezialisierten und von den höchsten deutschen Gerichten anerkannten offiziellen Übersetzern. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von renommierten Institutionen und Behörden anerkannt und akzeptiert.

Erfahren Sie mehr über unsere einfachen und benutzerfreundlichen Online-Dienste für beglaubigte Übersetzungen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vertrauen Sie uns Ihre iranischen Dokumente zur Übersetzung ins Deutsche an!

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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